Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Inhalte

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das Ziel war die Zusammenführung der

  • Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG)
     

Ein historischer Abriss gibt Ihnen einen Einblick in die Entwicklung der gesetzlichen Vorschriften zur Einsparung von Energie in privaten Gebäuden (seit der 1. Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977). Als Immobilienmakler ist das Wissen besonders wichtig bei der Erstellung einer Immobilienbewertung und der Festlegung eines marktfähigen Kaufpreis. Beim Verkauf einer Immobilie ist der Energiepass in vielen Fällen ebenfalls ein wichtiger Entscheidungsfaktor für Kaufinteressenten. Dabei spielen die Energieeffizienzklassen eine wichtige Bedeutung, In diesem Kurs wird das wesentliche und wichtigste Fachwissen vermittelt, das Sie in die Lage versetzt qualifizierte Aussagen zum Gebäude-Energie-Gesetzt zu treffen.

Was Sie nach dem Kurs können

  • Sie kennen die Zusammenhänge der EnEV, dem EnEG und dem EEWärmeG.
  • Sie wissen, bis wann in Deutschland ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand erreicht werden soll
  • Sie haben Kenntnis über den Primärenergiebedarf sowie dem Endenergieverbrauch
  • Sie kennen die Vorschriften der EnEV2014 bzgl. der Heizungsdämmung
  • Anhand der Energieeffizienzklassen können Sie einschätzen wie hoch die jährlichen Energiekosten pro qm Wohnfläche sind
  • Sie kennen die neuen Vorschriften für eine Dachdämmung, besonders die Geschossdecke.
  • Sie kennen die unterschiedlichen Arten der Dachdämmung
  • Sie haben Kenntnis über die Materialien für den Einsatz bei der Außenwärmedämmung,
  • Sie kennen die Bedeutung der U-Werte Ug, Uf und Uw
  • Sie wissen genau welcher Energieausweis bei einer Immobilien vorliegen muss (Bedarfs- oder Verbrauchsorientierter Ausweis)
  • Sie kenne die Vorschriften für die Angaben und Abkürzungen eines Energieausweis die in einem Exposé angegeben werden müssen

Fortbildungsnachweis

  • Für diesen Kurs wird ein Fortbildungsnachweis von 46 Minuten dokumentiert   
  • Grundlage für die "Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i.V.m § 15b Absatz 1 MaBV
  • Zuordnung zu Themengebiet 3.8.4 - Energieeinsparverordnung entsprechend Anlage 1 - §15b (1) Weiterbildung