Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) - Details zur gesetzlichen Fortbildungspflicht

Makler- und Bauträgerverordnung- Details zur gesetzlichen Fortbildungspflicht (MaBV)

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Am 01.08.2018 ist das Gesetz zur Fortbildungspflicht, § 34 c GewO, in Kraft getreten. Somit ist die Aus- und Weiterbildung von Immobilienmaklern und -verwaltern im Rahmen von 20 Stunden in einem Zeitraum von 3 Jahren gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.

In diesem Kurs informieren wir Sie über die Fortbildungspflicht und Informationspflicht von Immobilienmaklern und -verwaltern. Mit dem Inkrafttreten der Fortbildungspflicht sowie der Informationspflicht beabsichtigt der Gesetzgeber die Verbraucher zu schützen. In diesem Video erfahren Sie alle Details zur neuen gesetzlichen Regelung, erklärt werden beispielsweise die Anzahl der zu absolvierenden Stunden, der Turnus, die möglichen Fortbildungsformen, das drohende Bußgeld bei Missachtung der Fortbildungspflicht und weitere Themen. Darüber hinaus wird im Video erklärt, wie genau der Nachweis bei der Behörde erfolgt und welche Behörde zuständig ist.

Was Sie nach dem Kurs können

  • Sie kennen die unterschiedlichen Lernformen, wie Sie die Fortbildungspflicht erfüllen können (z.B. Blended Learning)
  • Sie kennen die gesetzlichen Ausnahmeregelungen, die Sie von der
    Fortbildungspflicht befreien
  • Sie kennen die Aufbewahrungsfristen, die der Gesetzgeber vorgibt
  • Sie wissen wie Sie gegenüber Ihren Kunden die Informationspflicht erfüllen müssen und können
  • Sie wissen welche Themenbereiche die MaBV vorgibt für die Erfüllung der Fortbildungspflicht