Maklervertragsformen - Maklerrecht - Teil 2 (MaBV)

Inhalte

Teil 2 baut direkt auf den Teil 1 auf und schließt den Kurs damit.

Sie haben bereits in Teil 1 gelernt auf welcher Grundlage der Maklervertrag geschlossen wird und was es dabei alles zu beachten gilt. Im abschließenden Kurs Teil 2 lernen Sie den Aufbau des Exposés zu verstehen und auch formwirksam in der Werbung mit anzuwenden. Anhand von vielen Fall- und Praxisbeispielen erkennen Sie auch leicht die Herausforderungen, die auf einen Makler zukommen, wenn er dieses Wissen nicht verstehen und vor allem rechtssicher anwenden kann. Das vertieft ein weiteres Mal Ihr besonderes Auftragsverhältnis zu Ihrem Verkäufer und schafft somit die notwendige Grundlage zur vertrauensvollen Weiterempfehlung.

  • Warum es wichtig ist zu wissen, welche Informationen ein Exposé von Gesetzes wegen beinhalten muss
  • Dieses Wissen auch bei der Vermarktung der Immobilie über die üblichen Portale anzuwenden
  • Anhand von Praxisbeispielen zu erkennen welche Herausforderungen bei fehlerhafter Anwendung auf den Makler zukommen können.
  • Weitere (richterlich entschiedene) Fallbeispiele sensibilisieren und motivieren Sie dieses in Teil 1 und 2 erlangte Wissen direkt in der Praxis umzusetzen.

In dem Kurs Teil 2 werden Sie ergänzend und abschließend mit den Dingen konfrontiert, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Maklervertrages auf Sie zukommen können. Wie gehe ich mit dem Exposé um, wie schalte ich meine Anzeigen formwirksam um keinen Provisionsverlust zu erleiden. Viele mögliche offene Fragen werden anhand von Fall- und Praxisbeispielen erläutert und erklärt.

Was Sie nach dem Kurs können

Sie können …

  • verstehen welche allgemeinen Hinweise im Exposé notwendig sind, um Ihre gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen
  • in Fallbeispielen nachvollziehen, welche Anforderungen an die Werbung im Internet oder per Printanzeige gestellt werden
  • unterscheiden welche Angaben zum Energieausweis im Exposé notwendig sind
  • anhand von Praxisfällen genau erkennen, wie der Gesetzgeber in Einzelfällen strittige Entscheidungen ausgelegt und entschieden hat
  • dann nicht nur erfolgreich verkaufen, sondern schaffen auch die Grundlage dafür, dass Ihnen die Provision im Nachgang nicht streitig gemacht werden kann