Wie man die Verweisungs­klausel im Makler­vertrag wasserdicht macht

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Als Immobilienmakler hat man häufig ein undankbares Leben. Man denkt, man hat alles richtig gemacht. Eine Immobilie intensiv vermarktet und viele Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchgeführt, Zeit und Geld investiert und am Ende steht man trotzdem mit leeren Händen da.

Sogar wenn man mit dem Eigentümer eine Verkäuferprovision von 3,57% inkl. MwSt. vereinbaren konnte, kann es passieren, dass der Verkäufer ohne Sie mit einem Kaufinteressenten zum Notar geht. Wie kann das passieren? In diesem Kurs werden Sie die Fallstricke kennenlernen, die dazu führen können. Im Focus steht dabei die Verweisungsklausel. Diese Klausel im Maklervertrag ist dafür gedacht, dass ein Eigentümer ab dem Zeitpunkt des Auftragsabschlusses JEDEN potentiellen Käuferkontakt an Sie weiterleiten muss.

Die Praxis zeigt, dass es leider immer wieder Situationen gibt, in denen Verkäufer diese Klausel umgehen, wenn ein Kaufinteressent den Eigentümer direkt anspricht mit der Aussage, dass man nicht über einen Makler kaufen will. Der Kurs „Wie man die Verweisungsklausel im Maklervertrag wasserdicht macht“ behandelt diese Thematik und liefert Ihnen entsprechende praxisrelevante Lösungen.

Was Sie nach dem Kurs können

  • Sie kennen die Fallstricke beim Abschluss eines Makleralleinauftrags mit Verweisungsklausel und wissen, wie Sie diese vermeiden können.
  • Beim Vertragsabschluss haben Sie das fachliche Knowhow, wie Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber (Eigentümer) die Verweisungsklausel erklären müssen, damit Sie nach einer erfolgreichen Vermittlung auch tatsächlich einen Provisionsanspruch
  • Anhand der Erklärungen können Sie eigenständig entscheiden, welches rechtliche Risiko Sie als Makler eingehen können und wollen, wenn Sie einer Verweisungsklausel mit einem Verkäufer vereinbaren.